Zivilrecht: Überlegungen zur zivilrechtlichen Arzthaftung in Brasilien

Murillo Gutier | murillo@gutier.adv.br


Zusammenfassung

Dieser Artikel untersucht die zivilrechtliche Arzthaftung im brasilianischen Rechtssystem, von ihren historischen Ursprüngen im Codex Hammurabi und der hippokratischen Tradition bis zum gegenwärtigen normativen Rahmen des Zivilgesetzbuchs von 2002 und des Verbraucherschutzgesetzbuchs (CDC). Die Studie analysiert die Rechtsnatur des Arzt-Patienten-Verhältnisses, das als vertragliche Bindung “sui generis” charakterisiert wird, und unterscheidet zwischen der Bemühenspflicht — der allgemeinen Regel — und der Erfolgspflicht, die nach der Rechtsprechung des STJ ausnahmsweise bei der plastischen Chirurgie Anwendung findet.

Die Arbeit systematisiert die Modalitäten des beruflichen VerschuldensNachlässigkeit, Unvorsichtigkeit und mangelnde Fachkunde (imperícia) — sowie den Begriff und die Einteilung des ärztlichen Fehlers, wobei zwischen entschuldbaren und unentschuldbaren Fehlern unterschieden wird. Darüber hinaus wird der Diagnosefehler behandelt, der in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit zur Haftung führt. Die übrigen Haftungsvoraussetzungen — Schaden (materieller, immaterieller und ästhetischer) und Kausalzusammenhang — werden ebenfalls im Lichte der Lehre und Rechtsprechung untersucht.

Der Artikel befasst sich ferner mit der zivilrechtlichen Haftung des Arztes für Schäden durch die Verschreibung von Arzneimitteln, einschließlich der “Off-Label”– und experimentellen Verwendung, der therapeutischen Freiheit, der Verschreibung für allergische Patienten und der Wechselwirkungen. Abschließend untersucht die Studie die Haftung des Krankenhauses für ärztliche Fehler und konsolidiert die Position des STJ, wonach die Krankenhaushaftung für paramedizinische Leistungen objektiv (verschuldensunabhängig) ist, während die Haftung für ärztliche Leistungen vom Nachweis des Verschuldens des Berufstätigen abhängt.

Schlüsselwörter: Zivilrechtliche Arzthaftung. Bemühenspflicht. Erfolgspflicht. Nachlässigkeit. Unvorsichtigkeit. Mangelnde Fachkunde. Ärztlicher Fehler. Iatrogener Schaden. Kausalzusammenhang. Beweislast. Plastische Chirurgie. Verschreibung von Arzneimitteln. Krankenhaushaftung. Verbraucherschutzgesetzbuch.


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