Murillo Gutier | murillo@gutier.adv.br
Zusammenfassung
Dieser Artikel untersucht die Rechtsmittelbarkeit als vergessene Verfassungsgarantie im brasilianischen Rechtssystem. Ausgehend von der Metapher der Vogelscheuche Portinaris – einer Gestalt, die die Form der Verteidigung ohne ihre Substanz verkörpert – wird die verbreitete These analysiert, es gebe kein verfassungsrechtliches Prinzip der Rechtsmittelbarkeit in zwei Instanzen. Der Beitrag zeigt, dass die Kaiserliche Verfassung von 1824 die Garantie in absoluten Worten verankerte, während die republikanischen Verfassungen sie zu einer bloßen strukturellen Vorgabe abschwächten.
Es wird dargelegt, dass der Begriff „Rechtsmittel“ in Artikel 5, LV der Verfassung von 1988 prozessuale Reaktions- und Kontrollwerkzeuge bezeichnet und dass die Garantie als erweiterte Garantie des rechtlichen Gehörs zu verstehen ist. Die richtige Position liegt in einer angemessenen Rechtsmittelbarkeit, die jede gerichtliche Entscheidung irgendeinem Kontrollmechanismus unterwirft, ohne ein absolutes Recht auf Berufung zu begründen. Ohne diese Garantie wird der Bürger zum Strohmann – einer bloßen Attrappe verfassungsrechtlichen Schutzes.
Schlüsselwörter: Rechtsmittelbarkeit. Verfassungsgarantie. Angemessene Rechtsmittelbarkeit. Strohmann-Bürger. Rechtliches Gehör. Vogelscheuche Portinaris. Funktionale Autonomie.


