Die symbolische Taubheit der Gerichte und der prozessuale Ausnahmezustand
Kritik am Dezisionismus bei der systematischen Abweisung der Erläuterungsbeschwerde (Embargos de Declaração)
Prof. Murillo Gutier
E-mail: murillo@gutier.adv.br

Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit befasst sich kritisch mit einer institutionellen Pathologie des brasilianischen Prozessrechts: der systematischen Zurückweisung der Erläuterungsbeschwerde (embargos de declaração) durch standardisierte, pauschale Formeln, ohne den konkreten Beschwerdeinhalt zu prüfen. Diese Praxis – die sogenannte defensive Rechtsprechung (jurisprudência defensiva) – entleert das Institut seiner verfassungsrechtlichen Funktion und schafft eine Diskrepanz zwischen formellem Recht und realer Justizpraxis.
Die Analyse erfolgt durch drei einander ergänzende theoretische Register: die symbolische Gewalt (Slavoj Žižek), die es erlaubt, eine institutionelle Taubheit vor jeder sichtbaren Aggression zu identifizieren; der Ausnahmezustand (Giorgio Agamben), der die Suspendierung der prozessualen Norm ohne deren formelle Aufhebung beschreibt; und der Dezisionismus (Carl Schmitt), der die Haltung des Richters erhellt, der a priori, ohne die argumentative Last der Norm, entscheidet.
Die Arbeit untersucht dabei die kognitive Asymmetrie zwischen Anwalt und Richter, das Trugbild der Entbehrlichkeit umfassender Prüfung, die dreifache Verletzung des rechtlichen Gehörs, die Phantomentscheidungen, den schmittschen Dezisionismus in der prozessualen Souveränität des Richters sowie die systemischen Wirkungen der Entwertung der Erläuterungsbeschwerde. Abschließend werden konkrete Vorschläge zur Requalifizierung des Instituts formuliert.
Schlüsselwörter: Erläuterungsbeschwerde – Symbolische Taubheit – Prozessualer Ausnahmezustand – Dezisionismus – Defensive Rechtsprechung – Symbolische Gewalt – Begründungspflicht – Rechtliches Gehör
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