Symbolische Gewalt im Diskurs der Macht
Murillo Gutier | murillo@gutier.adv.br
Zusammenfassung
Die vorliegende Studie untersucht die verfassungsrechtlichen Implikationen einer Äußerung des Richters Gilmar Mendes, Dekan des Supremo Tribunal Federal (STF), in der Homosexualität als Beispiel für eine angeblich beleidigende Darstellung eines öffentlichen Mannes verwendet wurde. Gestützt auf das Konzept der symbolischen Gewalt von Slavoj Žižek wird argumentiert, dass die Schwere der Äußerung nicht im isolierten Wort liegt, sondern in der argumentativen Struktur, die sexuelle Orientierung mit Beleidigung, Scham und öffentlicher Herabsetzung assoziiert. Indem Homosexualität in das rhetorische Feld der Ehrlosigkeit verschoben wird, wird ein durch die Verfassung geschütztes existenzielles Merkmal in den Bereich der Demütigung verlagert.
Die Studie hebt den Widerspruch zwischen der Äußerung und den eigenen Präjudizien des STF hervor. In der ADO 26/DF (2019) erkannte das Gericht Homotransphobie als schwere Verfassungsverletzung an und ordnete sie dem verfassungsrechtlichen Rassismusbegriff zu. In der ADPF 787/DF (2024), deren Berichterstatter Richter Gilmar Mendes selbst war, befasste sich das Gericht mit dem Schutz von Transpersonen im brasilianischen Gesundheitssystem und bekräftigte die Menschenwürde als bindende rechtliche Grundlage. Der Artikel untersucht ferner das US-amerikanische Präjudiz Obergefell v. Hodges (2015) und die historische Erfahrung des § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (BVerfGE 6, 389), die zeigt, dass Verfassungsgerichte unter dem Anschein rechtlicher Normalität gesellschaftliche Vorurteile reproduzieren können.
Der Artikel kommt zu dem Schluss, dass die Kritik an der Äußerung keine bloße Sprachpolizei, sondern Verfassungskritik ist. In Gesellschaften, die von historischen Ausschlüssen geprägt sind, ist Sprache ein Kampffeld um Würde: Eine Identität als mögliche Beleidigung zu benennen, bedeutet, sie an den symbolischen Ort der Minderwertigkeit zu versetzen. Die Verfassung verlangt, dass die Würde nicht nur in Gerichtsentscheidungen, sondern auch in der öffentlichen Sprache der Amtsträger geachtet wird. In einem demokratischen Rechtsstaat ist Vielfalt ein Eckpfeiler der verfassungsmäßigen Ordnung und darf nicht in ein rhetorisches Instrument der Demütigung verwandelt werden.
Schlüsselwörter: symbolische Gewalt; Menschenwürde; sexuelle Vielfalt; Diskurs der Macht; ADO 26/DF; ADPF 787/DF; Obergefell v. Hodges; Verfassungssprache; LGBT-Feindlichkeit.
Die Beleidigung, die die Verfassung und der STF untersagt haben - Murillo Gutier (1 download )

