Existenzielle Autonomie und das neue Publizitätsregime nach der CNJ-Verordnung Nr. 215/2026
Murillo Gutier | murillo@gutier.adv.br
Zusammenfassung
Dieser Beitrag untersucht das brasilianische Rechtsinstitut der selbstbestimmten Vorsorgevollmacht (autocuratela) und grenzt es von der selbstbeantragten Entmündigung (autointerdição) ab. Analysiert werden die Grundlagen in der existenziellen Autonomie und dem Grundsatz der Menschenwürde. Die selbstbestimmte Vorsorgevollmacht stellt ein vorbeugendes existenzielles Rechtsgeschäft dar, durch das eine Person bei voller Geschäftsfähigkeit vorausschauende Richtlinien für den Fall einer künftigen geistigen Geschäftsunfähigkeit festlegt, einen Betreuer benennt und Präferenzen hinsichtlich medizinischer Behandlungen sowie der Vermögensverwaltung bestimmt. Die Studie behandelt die Technik der gewillkürten Stellvertretung (Art. 116 ZGB), die Gültigkeitsvoraussetzungen (Art. 104 ZGB), die Bindung des Richters an die Wahl des Erklärenden und die empfohlene Form der öffentlichen Urkunde. Darüber hinaus wird die regulatorische Entwicklung durch die CNJ-Verordnungen Nr. 206/2025 und Nr. 215/2026 analysiert, die die Pflicht zur Konsultation der CENSEC und den Mechanismus der autonomen Indexierung durch Datenreplikation eingeführt haben, wodurch das Problem der „falsch-negativen“ Ergebnisse bei hybriden Urkunden gelöst und die effektive Auffindbarkeit der Betreuungsanweisungen durch den Richter gewährleistet wird.
Schlüsselwörter: Selbstbestimmte Vorsorgevollmacht; Selbstbeantragte Entmündigung; Existenzielle Autonomie; Menschenwürde; Vorsorgliche Selbstbestimmung; Existenzielles Rechtsgeschäft; Gewillkürte Stellvertretung; CNJ-Verordnung Nr. 215/2026; CENSEC; Autonome Indexierung.
Selbstbestimmte Vorsorgevollmacht ("Autocuratela") im brasilianischen Zivilrecht - Murillo Gutier (1 download )

